WAS IST EIN INTEGRATIONSPROJEKT?
„Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen (Integrationsunternehmen) oder unternehmensinterne Betriebe (Integrationsbetriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt.
Bei den Integrationsprojekten (§§ 132 ff. SGB IX) handelt es sich um eine durch das Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) neu geregelte Form der Beschäftigung für schwerbehinderte Menschen, die dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen ist, faktisch aber auch eine Brücke zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und dem allgemeinen Arbeitsmarkt darstellt.